Politik ist immer die Suche nach dem Königsweg zu einem fairen Ausgleich aller Interessen. Im Falle der Einwanderungspolitik Deutschlands stehen sich das Asylrecht und die Notwendigkeit, den sozialen Frieden nicht zu gefährden, einander gegenüber. Wie könnte man die Einwanderungsproblematik demokratisch und verfassungskonform lösen?
Bevor wir diese Frage beantworten können, müssen wir zunächst einmal klären, was im Sinne dieses Artikels unter „demokratisch“ und unter „verfassungskonform“ zu verstehen ist.
Unter „Demokratie“ versteht man gemeinhin, dass das Volk einer Nation seine Führer selbst wählt. Darüber hinaus sind die Bürger in wichtigen Grundsatzentscheidungen mit einzubeziehen (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG).
Dass laut Grundgesetz (GG) vorgesehene Volksabstimmungen in wichtigen Fragen niemals per Gesetz konkretisiert wurden, ist ein ganz wesentlicher Makel unserer Demokratie!
Ob die Gründerväter der BRD dies im Chaos und Trubel der Nachkriegs- und Wiederaufbauphase einfach vergessen habenen oder damals bereits die Einstellung pflegten, dass Berufspolitiker besser als die Menschen wissen, was gut für sie ist, sei dahingestellt.
Ein wesentliches Element einer Demokratie ist auch, dass von unten nach oben regiert werden sollte und nicht umgekehrt. Dies bedeutet, dass Gemeinden und Städte weitgehend autonom agieren können und Bund, Land und Kreise nur in Ausnahmefällen in ihre Autonomie eingreifen und deren Stimme einfach übergehen (Art. 28 GG). Dies entspricht dem Subsidiaritätsprinzip, wobei das Wort Subsidiarität selber im GG leider nur im Zusammenhang mit der EU zur Anwendung kommt.
Ein weiteres Element eines demokratischen Gemeinwesens ist die Gewaltenteilung, also die Unabhängigkeit
a) des Parlaments,
b) der Regierung und
c) der Justiz
voneinander. Tatsächlich kann von einer Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland nicht die Rede sein, wenn die Parlamente, bzw. die Fraktionsführer, eine maßgebliche Stimme bei der Auswahl der Richter haben und die Gerichtspräsidenten, die über die Karriere junger Kollegen entscheiden, von den Justizministerien bestimmt werden. Im Grunde können Seilschaften innerhalb der jeweils größten Parteien aufgrund des völlig undemokratischen Fraktionszwangs die komplette Kontrolle über die Gesellschaft übernehmen.
Diese Konzentration der Macht bevorzugt internationalen Konzerne und Interessensgruppen mit entsprechenden finanziellen Ressourcen und Skrupellosigkeit.
Darum wäre es im Sinne des Gemeinwohls vielleicht sinnvoller, wenn
- die Gerichtspräsidenten und sogar die die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts von den Richtern selbst gewählt werden und
- der Verfassungsschutz per Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht zugeordnet und die Finanzierung entsprechend geregelt wird. Auch die juristische Ausbildung sollte in den Händen der Justiz bleiben, d. h. unbeeinflussbar durch politische Seilschaften.
Diese Mankos unserer bundesdeutschen Demokratie kommt auch in der Flüchtlingsfrage zum Tragen, indem nämlich ideologisch motivierte oder korrupte Berufspolitiker, oft ohne echte Sachkenntnis, über den grünen Tisch Entscheidungen treffen, die gravierend in die Ressourcen und den sozialen Frieden der Kommunen eingreifen.
Und die Kommunen sind bekanntlich die unterste Verwaltungsebene und damit den Menschen am nächsten.
Ich schlage deshalb als demokratische und verfassungskonforme Lösung vor, dass künftig die Kommunen ihre Aufnahmekapazitäten für Flüchtlinge aus dem Ausland selbst bestimmen und an zentrale Stellen der Länder oder des Bundes melden.
Die Gesamtaufnahmekapazität Deutschlands muss dann durch die Summe dieser kommunalen Kapazitäten bestimmt werden.
Was dann nicht mehr geht, ist, dass z. B. Flüchtlinge, die ihre Herkunft verbergen, trotzdem bleiben dürfen. Deren Aufenthaltsumstände sollten - auf Bundesebene - so gestaltet werden, dass der Aufenthalt in Deutschland jede Attraktivität verliert.
Damit Gemeinden die Möglichkeit haben, zwischen Flüchtlingen, die sich bereitwillig integrieren und solche, die den sozialen Frieden z. B. durch Straftaten beeinträchtigen oder gar massiv stören, zu unterscheiden, muss jeder Flüchtling, der in Deutschland bleiben möchte, erkennungsdienstlich erfasst werden. Ich denke, da führt kein Weg vorbei, zumal wir wissen, dass eine unbekannte Anzahl militärisch ausgebildeter junger Männer mit unbekannten Motiven und Zielen unter den echten Flüchtlingen zu finden ist.
Voraussetzung für die Lösung des Problems ist natürlich, es überhaupt als Problem - oder positiv ausgedrückt - als Herausforderung zu erkennen und nicht systematisch abzuwiegeln, wie es manche Politiker tun.
In den Altparteien und den mehr oder weniger gleichgeschalteten Mainstream-Medien besteht die Tendenz, jeden, der das Thema kritisch anspricht, als Fremdenhasser, Rassisten oder Rechtsextremen zu klassifizieren, und das ohne jede Differenzierung der Motive oder konkreter Einstellung zum Thema. Ob das ein reiner Zufall ist oder das Ergebnis einer Absprache oder gar Verschwörung gegen deutsche und europäische Gesellschaften, spielt im Zusammenhang mit diesem Artikel keine Rolle.
Festhalten möchte ich, dass die Welt im Informationszeitalter immer kleiner wird und die Kontakte und Reisen zu anderen Kulturen immer einfacher. Eine Annäherung und gegenseitige Beeinflussung und Befruchtung der Kulturen, ethnischen Besonderheiten und Sprachen scheint mir unvermeidlich und grundsätzlich sehe ich das als Bereicherung, weil sich der persönliche Horizont dadurch erweitert.
Allerdings scheint es mir alternativlos, dass diese Annäherung und Vermischung auf natürliche und sanfte Weise geschieht und nicht durch mehr oder weniger gewaltsame äußere Einflüsse. Wer in ein fremdes Land mit einer fremden Sprache und Kultur reist, sollte bereit sein, sich soweit anzupassen, dass der jeweilige soziale Frieden nicht gefährdet ist. Das erwarte ich von jedem deutschen Weltreisenden und genauso von jedem Ausländer, der Deutschland besucht.
Dass wir Fremde in eigenem Land werden, kann nicht der Sinn der Sache sein. Wer so etwas als Ziel hat, muss sich die Frage gefallen lassen, ob hier nicht entweder pathologischer Selbsthass auf eine ganze Gesellschaft projiziert wird - oder ob vielleicht Korruption im Spiel ist. Gesund im Sinne eines gesunden sozialen Gemeinwesens ist diese Haltung jedenfalls nicht und die betreffenden Personen sind, unabhängig ihres aktuellen gesellschaftlichen Ansehens, aufgefordert, sich erst einmal mit dem Balken vor der eigenen Stirn zu beschäftigen, bevor sie es mit dem Splitter im Auge des Andersdenkenden tun.
Zurück zum Thema: Wie kann man die Einwanderungsproblematik demokratisch lösen - und dabei das Asylrecht und Toleranz gegenüber Ausländern lebendig halten, so wie es uns unser Grundgesetz nahelegt? Das gleiche Grundgesetz legt uns auch das Subsidiaritätsprinzip nahe, d. h., dass alle Entscheidungen, die das Gemeinwohl betreffen, soweit möglich auf der jeweils niedrigsten Verwaltungsebene getroffen werden.
Dieses Prinzip wird auf das Gröbste verletzt, wenn eine Bundesregierung und wenn Landesregierungen einer Kommune vorschreiben wie viele und welche echte politische und sonstige Wirtschaftsflüchtlinge aus welchen anderen Ländern sie aufzunehmen haben - ohne jede Rücksicht auf die Kapazitäten und den sozialen Frieden in den jeweiligen Gemeinden und Städten.
Ich persönlich halte dieses Vorgehen für zutiefst undemokratisch, denn meinem Verständnis nach bedeutet Demokratie nicht nur regelmäßige Wahlen auf allen Verwaltungsebenen, sondern eben auch, dass von unten nach oben regiert wird und nicht umgekehrt.
Deshalb ist mein Vorschlag zur Lösung des Problems, dass künftig die Kommunen selbst bestimmen:
a) wie viele Flüchtlinge sie aufnehmen
b) welche Flüchtlinge sie aufnehmen
c) unter welchen Umständen strafrechtlich auffallende Flüchtlinge ihr Aufenthaltsrecht verlieren.
Meine dringende Empfehlung wäre außerdem, dass die Kommunen künftig ihre Bürger über den Weg der Bürgerentscheide an der Klärung der Rahmenbedingungen beteiligen.
Die jeweiligen Kommunen melden ihre so beschlossenen Aufnahmekapazitäten an eine Zentralstelle und die Summe ergibt dann die jährliche Aufnahme- bzw. Einwanderungsgrenze für ganz Deutschland.
Diese Vorgehensweise wäre zutiefst demokratisch und im Sinne des Grundgesetzes sowie völkerrechtlich einwandfrei. Die Würde des Menschen, sowohl der angestammten Einwohner in den Kommunen als auch der Flüchtlinge bliebe auf diese Weise gewahrt.